Einbettungspläne

In die Niederlande wird oft ein sogenanntes Einbettungsplan gefordert im Planungsverfahren. Dabei geht es um die Einbettung oder Integration von einem Gebäude oder einer bestimmten Funktion in der Landschaft. Bei einer guten Integration werden die typischen Merkmale und Qualitäten der Landschaft berücksichtigt. Bei neuen räumlichen Entwicklungen außerhalb des bestehenden Stadtgebiets oder der ökologischen Hauptstruktur fordert die Provinz in der Regel den Initiator auf, die Qualität der Landschaft zu verbessern. Dies gilt sowohl für geplante (Stadt-) Entwicklungen und Infrastruktur als auch für den Ausbau einzelner Funktionen und die Sanierung bestehender Standorte. Wenn eine Funktion oder Entwicklung auf der Grundlage bestehender Richtlinien als geeignet erachtet wird, kann sie realisiert werden, wenn sie auch landschaftsverbessernde Maßnahmen umfasst.

Für fast jede räumliche Entwicklung im Umland muss ein Landschaftsintegrationsplan erstellt werden. Auf diese Weise versuchen die Gemeinden, ihre Ländlichen Gebiete attraktiv zu halten. Die Anforderungen an die landschaftliche Einbettung sind für jede niederländische Gemeinde unterschiedlich. Zum Beispiel gibt es Gemeinden, in denen ein detaillierter Pflanzplan und eine Übersicht über die Baumaterialien vorgelegt werden müssen. Bei anderen Gemeinden muss ein Einbettungsplan nicht so detailliert sein und soll nur der Grundsatz vorgelegt werden.

P15 (Stadt)Landschaften hat in verschiedenen Provinzen der Niederlande Landschaftsdesigns entworfen. Dies betraf hauptsächlich den Ausbau von (Gewerbe-) Gebäuden, Umbau von Höfen, sogenannte Raum-für-Raum-Häusern, (Ferien-) Häusern und Campingausrüstung. Ruimte voor Ruimte („Raum-für-Raum“) ist eine Regierungsverordnung in die Niederlande, in der dem Abriss unerwünschter landwirtschaftlicher Gebäude und Ställe Baurechte für neue Häuser in ausgewiesenen Bereichen gewährt werden. Wir helfen Ihnen gerne mit einer angemessenen Lösung, die den Anforderungen der jeweiligen Gemeinde entspricht.