Landgütern

In den letzten 10 Jahren hat P15 (Stadt)Landschaften für Privatpersonen und Unternehmen auf mehr als 30 Landsitze und Landgütern gearbeitet. Dies betrifft sowohl bestehende (historische) Landgüter und neue Güter nach dem sogenannten Rot-für-Grün-Regelung. Diese Regelung ist spezifisch für die Niederlande und konzentrierte sich auf die Anregung neuer Natur in ländlichen Gebieten.

In den Niederlanden können aufgrund spezifischer staatlicher Maßnahmen zur Erweiterung der natürlichen Lebensräume und der Freizeitgrünflächen neue Landgüter errichtet werden. Einige dieser, von uns entworfenen, neuen Landgüter wurden in den letzten Jahren realisiert. Natürlich werden wir mit spezifischen Fragen in Bezug auf Layout, öffentliche Zugänglichkeit, Bepflanzung und Verwaltung konfrontiert, aber P15 kann von der ersten Initiativphase bis zur Realisierung alles beraten.

In den Niederlanden sind Landgüter berechtigt, besondere steuerliche Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem NSW ergeben (Natuurschoonwet 1928). Es gibt mehrere Voraussetzungen für die Einstufung eines Landguts in den NSW, zum Beispiel öffentlicher Zugang, Größe und Verhältnis von Wald und anderen Pflanzungen. Wir können Sie über die Möglichkeiten dieses spezifischen Schemas informieren. Gerne beraten wir Sie auch zu Landgütern außerhalb der Niederlande.